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Satzung der Gemeinde Flintbek über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehr-Gebührensatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 1. April 1996 (GVOBl. SCHL.-H. S. 321) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVOBl. SCHL.-H. S. 564) wird nach Beschlußfassung durch die Gemeindevertretung vom 20.02.1997 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Gebührenfreie Dienstleistungen
Die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Flintbek sind gebührenfrei bei
- Bränden und
- der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen,
- der Hilfeleistung bei Not und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht werden.
(1) Soweit nicht nach § 1 Gebührenfreiheit besteht, werden für das Tätigwerden der Feuerwehr die in dieser Gebührensatzung festgesetzten Gebühren und Kostenerstattung erhoben.
(2) Bei nachbarlicher Löschhilfe außerhalb eines Umkreises von 15 km Luftlinie - von der Ortsgrenze gerechnet - (§21 Abs. 3 BrSchG) und bei Hilfeleistung außerhalb des Gemeindegebietes in den Fällen des § 21 (4) BrSchG sind die durch diesen Einsatz entstandenen Kosten zu erstatten.
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