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Satzung der Gemeinde Flintbek
über die Erhebung von Gebühren
für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren
(Feuerwehr-Gebührensatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 1. April 1996 (GVOBl. SCHL.-H. S. 321) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVOBl. SCHL.-H. S. 564) wird nach Beschlußfassung durch die Gemeindevertretung vom 20.02.1997 folgende Satzung erlassen:

§ 1
Gebührenfreie Dienstleistungen

Die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Flintbek sind gebührenfrei bei

  • Bränden und
  • der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen,
  • der Hilfeleistung bei Not und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht werden.
  • § 2
    Gebührenpflicht

(1) Soweit nicht nach § 1 Gebührenfreiheit besteht, werden für das Tätigwerden der Feuerwehr die in dieser Gebührensatzung festgesetzten Gebühren und Kostenerstattung erhoben.

(2) Bei nachbarlicher Löschhilfe außerhalb eines Umkreises von 15 km Luftlinie - von der Ortsgrenze gerechnet - (§21 Abs. 3 BrSchG) und bei Hilfeleistung außerhalb des Gemeindegebietes in den Fällen des § 21 (4) BrSchG sind die durch diesen Einsatz entstandenen Kosten zu erstatten.

 

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